Kenntnisnachweis

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland im Juli 2022 eine Betriebsgenehmigung erteilt. Der Betrieb von Flugmodellen erfolgt für Modellflugpiloten dieser Organisationen nun nach den liberalen Regeln der nationalen Luftverkehrsordnung und nach den Verfahren, die die Verbände in ihrem jeweiligen Antrag niedergeschrieben haben.

Modellfliegen im Rahmen des DMFV ist das (berechtigte) Fliegen auf DMFV-Modellfluggeländen und das Fliegen von DMFV-Mitgliedern außerhalb von Modellfluggeländen.

Der DMFV Kenntnisnachweis ist für das Steuern von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm oder für das Fliegen über 120 Meter über Grund notwendig.

Andere Luftfahrerscheine, bis auf den Steuererschein für musterzulassungspflichtige Flugmodelle (25 bis 150 Kilogramm), ersetzen nicht mehr den Kenntnisnachweis. Ein LBA-Kompetenznachweis A1/A3 ist nicht notwendig und stellt auch keinen Ersatz für einen notwendigen DMFV Kenntnisnachweis dar.

Die bisherige Ausnahme, dass beim Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter kein Kenntnisnachweis notwendig ist, gilt nicht mehr.

Das Mindestalter für den Erwerb des Kenntnisnachweises ist auf 7 Jahre herabgesetzt.

Der Kenntnisnachweis gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich.

Bisher erworbene Kenntnisnachweise behalten bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit (5 Jahre) für den Modellflugbetrieb im Rahmen des DMFV ihre Gültigkeit.

hier geht es zum DMFV Kenntnisnachweis: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero

Stand 07/2022