Mitgliedschaft Modellflugclub Langen e.V.
§ 2 Aufnahmegebühr und Beiträge (ab 01.01.2015)
A. Aufnahmegebühr (einmalig)
Jugendliche bis 18 Jahre | 25,-- EUR |
Erwachsene ab 18 Jahre | 130,-- EUR |
Für Aufnahme eines zweiten im Haushalt lebenden direkten Familienangehörigen entfällt die Aufnahmegebühr; tritt jedoch Jugendlicher und ein Elternteil dem Verein nacheinander bei, so sind insgesamt EUR 130,– zu zahlen.
B. Mitgliedsbeiträge (jährlich)
Jugendliche bis 14 Jahre | 13,-- EUR |
Jugendliche von 14 bis 18 Jahre | 92,-- EUR |
Jugendliche von 18 bis 25 Jahre in Ausbildung | 92,-- EUR |
Erwachsene ab 18 Jahre | 232,-- EUR |
Erwachsene ab 70 Jahre | 100,-- EUR |
Fördermitglieder (ab 18 Jahre) | 50,-- EUR |
Übersicht Rechte/Pflichten der verschiedenen Mitgliedschaften:
Mitgliedschaft | Arbeitsstunden | Thekendienst | Stimmrecht | Fliegen |
---|---|---|---|---|
Aktiv | Ja | Ja | Ja | Ja |
Passiv | Nein | Ja | Ja | Nein |
Fördermitglied | Nein | Nein | Nein | Nein |
a. Ein Teil des Mitgliedsbeitrages kann in Form von Arbeitsstunden abgegolten werden. Eine Erbringung der Arbeitsleistung durch eine Vertretungsperson ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand möglich:
- Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren max. EUR 64,– (8 Stunden x EUR 8,–)
- Bei Erwachsenen zwischen 18 und 70 Jahren max. EUR 132,– (8 Stunden x EUR 16,50).
Helferstunden bei Veranstaltungen (wie Wettbewerbe, Flugtage und Straßenfeste) werden zur Hälfte als Arbeitsstunden anerkannt.
b. Der Sockelbetrag des Mitgliedsbeitrages in Höhe von EUR 13,– bzw. EUR 28,– bei Jugendlichen und EUR 100,– bei Erwachsenen ist bis zum 15. Februar des Geschäftsjahres fällig. Der Restbetrag wird nach Überprüfung der Arbeitsstundenleistung bis zum 15. Februar des folgenden Geschäftsjahres fällig.