Die bisherige Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm wird 2021 durch eine e-ID abgelöst.
Ab dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach einer Registrierung zugelassen. Hierzu sollten DMFV-Mitglieder im April 2021 eine Mitteilung des LBA und ihre individuelle Registrierungsnummer (e-ID) erhalten haben.
Sinn der e-ID soll es sein, unbemannte Luftfahrzeuge erkennbar und auch von externen Beobachtern oder gegebenenfalls Ordnungsbehörden einem Betreiber zuordnen zu können.
Die EU-Verordnung sieht nicht mehr vor, dass ein feuerfestes Schild mit Name und Anschrift des Eigentümers am Modell angebracht werden muss. Stattdessen reicht die Anbringung der sogenannten e-ID an einer zugänglichen Stelle des Modells. Die e-ID muss nicht mehr sichtbar außen am Modell angebracht werden.
Stand 04/2021